Compliance / Kundeninformation
April 2022
Sehr geehrte Geschäftspartner:innen,
neben der Aufgabe die technisch richtige Applikation für Ihre Anwendung zu finden, werden Sie als unser Kunde immer häufiger mit Verordnungen und Richtlinien konfrontiert. Wir möchten Ihnen gerne aufzeigen, wie wir Sie hier am besten unterstützen können.
EU-Richtlinien und Verordnungen
Zu den für unseren Bereich wichtigsten Rechtsvorschriften zählen die REACH-Verordnung sowie die RoHS Richtlinie.
REACH:
Wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende Konformitätserklärung aus. Nur ein sehr geringer Teil unseres Lieferprogramms enthält noch die sogenannten SVHC.
Gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung informieren wir Sie automatisch in den Lieferpapieren, wenn ein besonders besorgniserregender Stoff (substance of very high concern – SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent im Erzeugnis enthalten ist.
RoHS:
Sofern der von Ihnen ausgewählte Artikel in einem Elektro- oder Elektronikgerät verbaut wird, kommt ebenfalls die RoHS-Richtlinie in ihrer jeweils gültigen Ausgabe in Betracht.
Auch hier stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Konformitätserklärung aus.
Dodd-Frank-Act (Konfliktmaterialien):
Sofern eines unserer Produkte sog. Konfliktmineralien (Tantal, Zinn, Gold und Wolfram) enthält, ist zur Offenlegung entlang der Lieferkette ein sog. „Conflict Minerals Reporting Template (CMRT)“ erforderlich. Auch hier unterstützen wir Sie gerne und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Sind Sie auch von anderen Richtlinien und Verordnungen betroffen (auch außerhalb der EU, z. B. TSCA), dann sprechen Sie uns bitte einfach im Vorfeld Ihrer Anwendung an.
Wir kennen unsere Lieferanten seit vielen Jahren und wissen, wer Ihnen außer dem richtigen Label auch die entsprechenden Papiere ausstellen kann.
Wir sind gerne für Sie da: compliance@ztrb.de